Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Wir nehmen gerne jederzeit Menschen in Kurzzeitpflege (max. vier Wochen) in unser Haus auf, wenn z. B. die Hauptpflegeperson durch Urlaub oder Krankheit für einen gewissen Zeitraum nicht zur Verfügung steht.
Auch bei einem Kurzzeitpflegeaufenthalt spielen die bisherigen Gewohnheiten, die vorhandenen Fähigkeiten und der pflegerische Hilfebedarf des Gastes eine wichtige Rolle, deshalb bieten wir auch in diesem Fall ein intensives Informations- und Beratungsgespräch an. So beraten wir Sie u.a. ausführlich über Ihren Leistungsanspruch gegenüber den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern.
Der Anspruch auf Kurzzeitpflege setzt voraus, dass häusliche Pflege aktuell vorübergehend noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang möglich ist und teilstationäre Pflege nicht ausreicht, um den Pflegebedarf abzudecken.
Stand 01.04.2019
Kurzzeit- /Verhinderungspflege: (Kosten pro Tag) | Grad 1 | Grad 2 | Grad 3 | Grad 4 | Grad 5 |
Pflegebedingter Aufwand | 36,46 EUR | 41,63 EUR | 57,81 EUR | 74,67 EUR | 82,23 EUR |
Unterkunft | 12,20 EUR | 12,20 EUR | 12,20 EUR | 12,20 EUR | 12,20 EUR |
Verpflegung | 8,13 EUR | 8,13 EUR | 8,13 EUR | 8,13 EUR | 8,13 EUR |
Investitionsaufwendungen | 12,38 EUR | 12,38 EUR | 12,38 EUR | 12,38 EUR | 12,38 EUR |
Ausbildungszuschlag | 1,44 EUR | 1,44 EUR | 1,44 EUR | 1,44 EUR | 1,44 EUR |
Gesamtentgelt pro Tag |
70,61 EUR | 75,78 EUR | 91,96 EUR | 108,82 EUR | 116,38 EUR |
max. Zuschuss Pflegekasse / Jahr | nach Antrag | 1.612,00 EUR | 1.612,00 EUR | 1.612,00 EUR | 1.612,00 EUR |
max. mögliche Tage | nach Absprache | 37 | 27 | 22 | 19 |
Eigenanteil / Tag | nach Antrag | 32,71 EUR | 32,71 EUR | 32,71 EUR | 32,71 EUR |
Der Eigenanteil kann mit dem angesparten Betreuungsgeld bei der Pflegekasse verrechnet werden.
Ab dem 01.01.2016 ist nach Antrag bei der Krankenkasse eine Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt auch ohne Pflegegrad möglich
Preise ohne Gewähr
Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege
Tip zur Kurzzeitpflege
Die Kosten für die Kurzzeitpflege richten sich nach der Pflegestufe. Die Pflegekasse zahlt pro Jahr max. 1612 € für Kurzzeitpflege und nochmal 1612 € für Verhinderungspflege. Der Eigenanteil pro Tag beträgt 30,26 € incl. Essen, Getränke und Grundhygieneartikel, wie z.B. Zahnpasta, Duschgel, Shampoo.
Für alle Personen mit Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 87 b besteht die Möglichkeit, den Eigenanteil bei der Pflegekasse mit dem angesparten nicht verwendeten Betreuungsgeld verrechnen zu lassen. Zu diesem Zweck muss nur eine vorgefertigte Abtretungserklärung ausgefüllt und unterschrieben werden.