Kurzzeit- und Verhinderungspflege

 

Wir nehmen gerne jederzeit Menschen in Kurzzeitpflege (max. vier Wochen) in unser Haus auf, wenn z. B. die Hauptpflegeperson durch Urlaub oder Krankheit für einen gewissen Zeitraum nicht zur Verfügung steht.

Auch bei einem Kurzzeitpflegeaufenthalt spielen die bisherigen Gewohnheiten, die vorhandenen Fähigkeiten und der pflegerische Hilfebedarf des Gastes eine wichtige Rolle, deshalb bieten wir auch in diesem Fall ein intensives Informations- und Beratungsgespräch an. So beraten wir Sie u.a. ausführlich über Ihren Leistungsanspruch gegenüber den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern.

Der Anspruch auf Kurzzeitpflege setzt voraus, dass häusliche Pflege aktuell vorübergehend noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang möglich ist und teilstationäre Pflege nicht ausreicht, um den Pflegebedarf abzudecken.

 

Stand 01.04.2019

Kurzzeit- /Verhinderungspflege: (Kosten pro Tag) Grad 1 Grad 2 Grad 3 Grad 4 Grad 5
Pflegebedingter Aufwand 36,46 EUR 41,63 EUR 57,81 EUR 74,67 EUR 82,23 EUR
Unterkunft 12,20 EUR 12,20 EUR 12,20 EUR 12,20 EUR 12,20 EUR
Verpflegung 8,13 EUR 8,13 EUR 8,13 EUR 8,13 EUR 8,13 EUR
Investitionsaufwendungen 12,38 EUR 12,38 EUR 12,38 EUR 12,38 EUR 12,38 EUR
Ausbildungszuschlag 1,44 EUR 1,44 EUR 1,44 EUR 1,44 EUR 1,44 EUR
Gesamtentgelt pro Tag
70,61 EUR 75,78 EUR 91,96 EUR 108,82 EUR 116,38 EUR
max. Zuschuss Pflegekasse / Jahr nach Antrag 1.612,00 EUR 1.612,00 EUR 1.612,00 EUR 1.612,00 EUR
max. mögliche Tage nach Absprache 37 27 22 19
Eigenanteil / Tag nach Antrag 32,71 EUR 32,71 EUR 32,71 EUR 32,71 EUR

Der Eigenanteil kann mit dem angesparten Betreuungsgeld bei der Pflegekasse verrechnet werden.

Ab dem 01.01.2016 ist nach Antrag bei der Krankenkasse eine Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt auch ohne Pflegegrad möglich
Preise ohne Gewähr

 

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Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege hat zwei unterschiedliche Zielrichtungen. Sie überbrückt zum einen die Zeit im Anschluss an eine stationäre (Krankenhaus-) Behandlung bis zur Erbringung der häuslichen Pflege als sog. Krankenhaus-Anschlusspflege oder sie ermöglicht eine vorübergehende stationäre Pflege in einer besonderen Situation, etwa bei Urlaub oder Krankheit des pflegenden Angehörigen oder wenn die Pflegeperson überfordert ist, etwa, weil sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen vorübergehend verschlechtert hat.

 

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Verhinderungspflege

Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege handelt es sich bei der Verhinderungspflege um eine häusliche, somit keine stationäre Pflege bei Krankheit, Urlaub oder sonstiger Verhinderung der Pflegeperson. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege lassen sich aber durchaus kombinieren. So kann der Pflegebedürftige zuerst Kurzzeitpflege erhalten und nach Erschöpfung des Leistungsanspruchs durch Zeitablauf oder durch das schon vorherige Erreichen der finanziellen Leistungsgrenze in der Kurzzeitpflegeeinrichtung verbleiben. Zu beachten ist, dass dann jedoch von der Pflegekasse nur noch die Kosten für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung übernommen werden, nicht mehr die Kosten für die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung.

Tip zur Kurzzeitpflege

Für alle Personen, welche Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse haben, gibt es die Möglichkeit pro Jahr max. 8 Wochen Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege  in einer stationären Einrichtung in Anspruch zu nehmen. Dies kann nach einen Krankenhausaufenthalt sein, oder wenn der Pflegende selbst erkrankt oder im Urlaub ist.

Die Kosten für die Kurzzeitpflege richten sich nach der Pflegestufe. Die Pflegekasse zahlt pro Jahr max. 1612 € für Kurzzeitpflege und nochmal 1612 € für Verhinderungspflege. Der Eigenanteil pro Tag beträgt 30,26 € incl. Essen, Getränke und Grundhygieneartikel, wie z.B. Zahnpasta, Duschgel, Shampoo.

Für alle Personen mit Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 87 b besteht die Möglichkeit, den Eigenanteil bei der Pflegekasse mit dem angesparten nicht verwendeten Betreuungsgeld verrechnen zu lassen. Zu diesem Zweck muss nur eine vorgefertigte Abtretungserklärung ausgefüllt und unterschrieben werden.